Studienscheine

Liebe Studierende und Dozierende,
hier könnt ihr die aktuellen Studienscheine downloaden zur Leistungsbestätigung der Studierenden.


Es gilt folgende Regelung:
Der Studienschein gilt als bestanden, wenn die max. Note ausreichend erreicht ist. Wurde aufgrund nicht ausreichender Noten oder unentschuldigtem Fehlen kein Studienschein erteilt, muss die Prüfung/Semesteraufgabe wiederholt werden. Bei fehlenden Studienscheinen ab dem 31.10.2017 wird keine Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt. Die Studienscheine sind sorgfältig aufzubewahren und müssen zur Abschlussprüfungszulassung vorgelegt werden.

Mitteilung
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Studienschein
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